AGB der Cocktailmacherei Hochlechner & Osenstätter GbR
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen
benötigen der Schriftform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die
Vertragssprache deutsch.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen
einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.
4. Zahlungsbedingungen und Stornierung
Spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von 50%
oder des vollen Basispreises wenn dieser unter 200€ liegt. Der Gesamtbetrag wird
nach der Veranstaltung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Für eine Auftragsstornierung fällt generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€
netto an. Des weiteren gelten folgende Stornokosten: unter 4 Wochen vor
Veranstaltungstermin = 50% des vereinbarten Preises.
5. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Haftungsausschluss
Wir haften nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende
Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste,
wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. Wir sind dem
Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann
verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des
Schaden nachgewiesen werden kann.
Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernehmen wir keinerlei
Haftung.
Anderweitig und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des
Auftraggeber sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung
insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatz oder der groben
Fahrlässigkeit gehaftet wird.
7. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1
Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende
des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw.
Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet.
8. Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B.
Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt.
Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde
hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW
möglich ist.
9. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme,
Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine
Müllentsorgung über uns wird ggf. zusätzlich berechnet.
10. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet uns nach Veranstaltungsende Fotos sowie das
Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf unserer Referenzseite
einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur) ist diese
für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer 83278 Traunstein
12. Salvatorische Klausel
Sollte einer der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Auftrags
ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall zur Formulierung einer
Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.