AGB der Cocktailmacherei Hochlechner & Osenstätter GbR

1. Allgemeines – Geltungsbereich Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen benötigen der Schriftform. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Vertragssprache deutsch.

2. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Preise Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

4. Zahlungsbedingungen und Stornierung
Spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% oder des vollen Basispreises wenn dieser unter 200€ liegt. Der Gesamtbetrag wird nach der Veranstaltung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für eine Auftragsstornierung fällt generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ netto an. Des weiteren gelten folgende Stornokosten: unter 4 Wochen vor Veranstaltungstermin = 50% des vereinbarten Preises.

5. Fehlende oder beschädigte Gegenstände Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Haftungsausschluss
Wir haften nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. Wir sind dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann. Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z.B. Künstler, DJ) übernehmen wir keinerlei Haftung. Anderweitig und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggeber sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

7. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet.

8. Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z.B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

9. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über uns wird ggf. zusätzlich berechnet.

10. Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet uns nach Veranstaltungsende Fotos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf unserer Referenzseite einzustellen. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer 83278 Traunstein

12. Salvatorische Klausel
Sollte einer der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Auftrags ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Fassung vom 02/2024

Cocktailmacherei Hochlechner & Osenstätter GbR Am Kellerberg 2 83278 Traunstein, Kammer